Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Gut Olpenitz
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Flächen und Bereichen auf dem Gut Olpenitz durch Paul Weller-von Ahlefeld (nachfolgend „Anbieter") an seine Kunden (nachfolgend „Mieter").
Vertragsgegenstand
Der Anbieter vermietet ausgewählte Bereiche des landwirtschaftlichen Betriebs für Veranstaltungen, z. B. private Feiern, Events oder sonstige Nutzungen.
Der konkrete Leistungsumfang, die zur Verfügung gestellten Flächen sowie etwaige Zusatzleistungen werden individuell vereinbart.
Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt erst durch individuelle Absprache und Bestätigung durch den Anbieter zustande – z. B. per E-Mail oder schriftlich.
- Eine Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden individuell vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsfristen:
Stornierung
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Bis 30 Tage vor Veranstaltung
Kostenfrei
29 bis 14 Tage vorher
50 % des vereinbarten Preises
Weniger als 14 Tage vorher
100 % des vereinbarten Preises
Nutzung der Flächen
- Die Nutzung ist nur im vereinbarten Umfang zulässig.
- Landwirtschaftliche Flächen und Einrichtungen dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden.
- Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit Gelände und Ausstattung.
Haftung
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
- Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verantwortlich für:
- die Einholung erforderlicher Genehmigungen
- die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, z. B. Lärmschutz
- die Sicherheit der Veranstaltung
Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- höhere Gewalt vorliegt
- behördliche Auflagen dies erfordern
- der landwirtschaftliche Betrieb beeinträchtigt wird
- Sicherheitsbedenken bestehen
Veranstaltungszeiten
An- und Abreise sowie Veranstaltungszeiten werden individuell vereinbart.
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.